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1324. März 28. Breslau.

Mittw. n. Letare.

Die Rathmannen Urkunden eine Einigung zwischen Frau Gertrud, Wittwe des Albert Leghorn, sammt ihren Kindern und Goecze, desselbigen Albert Leshorn Sohn, derzufolge Gertrud das halbe Gut zu Pilsicz (Pilsnitz) haben soll, desgleichen die Hälfte des Gutes Malkewicz und das ganze Gut zu dem Lerbutil (Leerbeutel) sowie die Kaufkammer in der Stadt und ein Haus vor derselben. Wer sich der Vormundschaft unterwindet, soll an Gertrud abgeben 200 Mk., während der Rest Goecze und dessen Geschwistern gehört, der dann auch des Vaters Schulden zu bezahlen hat. Von dem Vieh, das bei Albert Leshorns Tode vorhanden war, und das auf das Gut zu antworten ist, sollen Gertrud und ihre Kinder die Hälfte haben.

Gleichzeitige Kopie im Bresl. Stadtarch. G. 2.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 18, 1898; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1316 - 1326. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.